Personen, die mit leicht verderblichen Lebensmitteln hantieren, können Erstbelehrung nun durch eine Online-Schulung durchführen. (Lesezeit: 2 Minuten)
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Ansteckende Krankheiten können über Lebensmittel auf andere Menschen übertragen werden. Um das Risiko dieses Übertragungswegs zu minimieren, muss jede Person, die in der Gastronomie, Hotellerie, der Gemeinschaftsverpflegung, in Metzgereien oder Bäckereien, im Lebensmitteleinzelhandel et cetera mit leicht verderblichen Lebensmitteln umgeht, regelmäßig alle zwei Jahre eine so genannte Infektionsschutzbelehrung nachweisen. Dabei macht es keinen Unterschied, ob die Person, beispielsweise als Koch festangestellt ist oder als Aushilfe oder Saisonkraft im Service arbeitet. Lediglich wer ausschließlich mit verpackten Lebensmitteln zu tun hat, ist von dieser gesetzlich geregelten Pflicht ausgenommen.
Bisher war für die sogenannte Erstbelehrung, die grundsätzlich vor der Aufnahme der Tätigkeit durch das Gesundheitsamt erfolgen muss und die nicht älter als drei Monate sein darf, zwingend ein Termin beim Amt nötig. Nun bietet das Gesundheitsamt beim Landratsamt Enzkreis für diesen Nachweis auch eine Online-Schulung an.
Diese Online-Schulung wird durch eine Terminvereinbarung gebucht. Die eigentliche Veranstaltung dauert dann etwa zwei Stunden. Nach dieser Online-Schulung erhalten Teilnehmer dann die Bescheinigung. Im Falle einer Krankheit, die durch Lebensmittel übertragen werden könnte, wird die Bescheinigung erst ausgestellt, wenn ein Arzt den Krankheitsverdacht ausschließen kann.
Nähere Informationen zu diesem Service finden sich auf dem Homepage unter https://www.enzkreis.de/Online-Dienste/Infektionsschutz-Belehrung/.
Quelle(n): pm