Ergebnisse der Lärmkartierungen werden auf der Website der Stadt veröffentlicht. Lärmkartierungen werden fortgesetzt. (Lesezeit: 5 Minuten)
Die Stadt Pforzheim ist laut Bundes-Immissionsschutzgesetz verpflichtet, alle fünf Jahre die Lärmbelastung der Bevölkerung anhand von Lärmkarten zu ermitteln und bei Bedarf einen Lärmaktionsplan aufzustellen, mit dem die Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden. Die erste Lärmkartierung in Pforzheim stammt aus dem Jahr 2008 und der erste Lärmaktionsplan aus dem Jahr 2010, danach erfolgten weitere Kartierungen in den Jahren 2012 und 2017 sowie eine umfassende Fortschreibung des Lärmaktionsplans in den Jahren 2018 bis 2020.
Dabei wurden umfangreiche und teils auch umstrittene Lärmminderungsmaßnahmen an hochbelasteten Straßen, wie Tempo 30 als kurzfristige Maßnahme und Fahrbahnsanierungen als mittel- bis langfristige Maßnahme vorgeschlagen sowie zahlreiche ruhige Gebiete ausgewiesen. Dem 5-Jahres-Rhythmus entsprechend und nach Umsetzung der Geschwindigkeitsbeschränkungen sei es daher folgerichtig, eine erneute umfassende Lärmkartierung vorzunehmen, auch um die Wirkung der ergriffenen Maßnahmen beurteilen zu können. Dabei waren im Unterschied zu den vorangegangenen Kartierungen neue, EU-weit einheitliche, verbindliche Berechnungsverfahren anzuwenden und erstmalig auch die gesundheitlichen Auswirkungen des Umgebungslärms zu ermitteln und zu bewerten. Mit der Fortschreibung der Lärmkartierung wurde das Ingenieurbüro Modus Consult aus Karlsruhe beauftragt, welches auch die vorangegangenen Lärmkartierungen durchgeführt hat.
„Ein Teil des Weges ist geschafft, es liegen aber immer noch große Herausforderungen vor uns“, so fasst Bürgermeisterin Sibylle Schüssler die vorliegenden Ergebnisse der Lärmkartierung 2023 zusammen. „Ich bin erfreut, dass die Betroffenheiten in den hohen Pegelklassen, die zu einer Gesundheitsgefährdung führen können, deutlich zurückgegangen sind; das kann aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass es immer noch zu viele Menschen in unserer Stadt gibt, die durch gesundheitskritischen oder gar gesundheitsgefährdenden Lärm belastet werden.“
In der Lärmkartierung 2023 wurden 16 Industrie- und Gewerbegelände, etwa 265 km Straßen und rund 5,6 Kilometer nicht-bundeseigene Schienenstrecken (für die bundeseigenen Schienenstrecken ist das Eisenbahnbundesamt zuständig) untersucht. Für jede Lärmart wurden Lärmkarten für die Lärmbelastung für den ganzen Tag und für die Nacht erstellt. Darüber hinaus sind tabellarische Angaben über die geschätzte Zahl der Betroffenen, die in Gebieten wohnen, die innerhalb der Isophonen-Bänder liegen, über lärmbelastete Flächen sowie über die geschätzte Zahl der Wohnungen, Schulen und Krankenhäusern zu erstellen. Die Ergebnisse der Lärmkartierung liegen dem hierfür zuständigen Amt für Umweltschutz seit kurzem vor und sollen nun der Öffentlichkeit vorgestellt werden.
Straßenverkehr lauter als Industrie- und Schienenlärm
Im Rahmen der Lärmkartierung 2023 wurde, wie bereits bei der vorangegangenen Lärmkartierung 2017 festgestellt, dass der kartierte Industrie- und Gewerbelärm sowie Schienenlärm im Vergleich zum Straßenverkehrslärm eine untergeordnete Rolle spielen und nur eine geringe Anzahl an Betroffenen in niedrigen Pegelklassen verursacht. Belastungsschwerpunkte des Straßenverkehrslärms mit einer großen Anzahl an Betroffenen, teilweise auch immer noch in hohen Pegelklassen, sind weiterhin die innerstädtischen Hauptverkehrsstraßen (insbesondere die das Stadtgebiet querende Bundes- und Landesstraßen, der Innenstadtring, die Straßen des Vorbehaltsnetzes und die Ortsdurchfahrten der Stadtteile).
„Dass tagsüber mehr als 1.500 Personen und nachts sogar mehr als 2.500 Personen vor gesundheitsschädlichem Lärm bewahrt werden, ist ein großer Erfolg unserer Bemühungen um mehr Lärmschutz in der Stadt und rechtfertigt meiner Meinung nach die umstrittenen Tempobeschränkungen“, betont Bürgermeisterin Sibylle Schüssler. „Da aber immer noch circa 7.000 Personen tagsüber und mehr als 8.500 Personen nachts gesundheitsgefährdendem Lärm und weitere 17.000 Personen tagsüber und 18.000 Personen nachts gesundheitskritischen Lärm ausgesetzt sind, dürfen wir uns auf diesem Erfolg nicht ausruhen, sondern müssen weitere Maßnahmen prüfen. Auch die geschätzten Zahlen der gesundheitsschädlichen Auswirkungen zwingen uns zum Handeln.“
„Zur weiteren Vorgehensweise“, führt Armin Aydt, Amtsleiter vom zuständigen Amt für Umweltschutz aus, „werden die Ergebnisse der Lärmkartierung in den nächsten Tagen auf unserer Homepage der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.“ Im Anschluss daran wird im März/April eine frühzeitige Bürgerbeteiligung durchgeführt. Im Rahmen dieser Bürgerbeteiligung, die erstmalig auch online durchgeführt wird, haben Betroffene und Interessierte die Möglichkeit, Anregungen und Vorschläge beim Amt für Umweltschutz einzureichen. „Auf der Grundlage der eingegangenen Vorschläge werden wir dann einen Entwurf eines Maßnahmenplans erstellen, der danach mit dem betroffenen Fachbehörden und mit dem Gemeinderat abgestimmt wird“, skizziert Armin Aydt die weitere Vorgehensweise.
Quelle(n): pm