Reiserückkehrer aus Risikogebieten müssen sich nach der Rückkehr umgehend in ihrem zuständigen Rathaus melden. (Lesezeit: 4 Minuten)
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Schon seit einigen Tagen offenbaren die aktuellen Corona-Statistiken einen deutlich sichtbaren Anstieg der aktuellen Corona-Infektionsfälle, sowohl bundesweit, als auch in der Region. So wurden am Montag dieser Woche noch 28 akute Infektionsfälle in Pforzheim und dem Enzkreis gezählt, während es nach den heutigen Zahlen bereits 56 bestätigte Fälle sind – eine glatte Verdopplung.
Da nun auch in Baden-Württemberg die Sommerferien vor der Tür stehen und viele eine Reise ins Ausland geplant haben, gibt das Gesundheitsamt Pforzheim-Enzkreis wichtige Tipps für Urlauber.
Risikogebiete
„Mit der Corona-Verordnung hat das Land Baden-Württemberg die Regelungen für Ein- und Rückreisende festgelegt. Dabei ist entscheidend, ob man in einem Risikogebiet Urlaub gemacht hat oder nicht“, so die Leiterin des Gesundheitsamtes, Dr. Brigitte Joggerst.
Bei einer Rückreise aus Staaten, die nicht als Risikogebiet ausgewiesen sind, gibt es keine Verpflichtung zur Quarantäne. Alle EU-Mitgliedsstaaten (aktuell außer Luxemburg) sowie Australien, Georgien, Kanada, Neuseeland, Thailand und Tunesien sind derzeit nicht als Risikogebiete ausgewiesen (Stand 24. Juli 2020). Zu beachten ist allerdings, dass sich die Liste der Risikogebiete kurzfristig ändern kann. Es empfiehlt sich laut Joggerst daher, sich kurz vor der Reise nochmals zu informieren. Eine Liste aller Staaten, die aktuell als Risikogebiet ausgewiesen sind, ist auf der Homepage des Robert-Koch-Instituts sowie des Sozialministeriums Baden-Württemberg zu finden.
Zwingende Meldepflicht für alle Rückkehrer aus Risikogebieten
Wer aus einem Risikogebiet kommt, muss sich künftig unmittelbar nach seiner Einreise nach Deutschland beim Rathaus seines Wohnortes melden, sich in Quarantäne begeben und darf diese auch zum Abstrich für den Corona-Test nicht verlassen. Daher sollte beim Hausarzt nachgefragt werden, ob der Abstrich im Rahmen eines Hausbesuchs durchgeführt werden kann.
14 Tage Quarantäne im bestätigten Infektionsfall
Wenn der Test positiv ausfällt, muss die Person für 14 Tage in häuslicher Quarantäne oder einer anderen geeigneten Unterkunft bleiben. Nur in seltenen Fällen kann die Gemeinde die Quarantäne auf Antrag aussetzen, wenn beispielsweise ein negativer Test auf das Coronavirus vorgewiesen werden kann, der nicht älter als 48 Stunden ist. Künftig soll es für Rückkehrer aus Risikogebieten schon am Flughafen die Möglichkeit zur Testung geben. Das haben am vergangenen Mittwoch die Gesundheitsminister der Bundesländer beschlossen.
Bei Symptomen im Urlaub vor Ort testen lassen
„Unabhängig davon, ob Risikogebiet oder nicht: Wer noch am Urlaubsort Symptome zeigt, sollte sich – wenn er beispielsweise mit dem Flugzeug oder der Bahn nach Hause fahren möchte – auf jeden Fall noch am Urlaubsort testen lassen. Der Test darf höchstens 48 Stunden vor der Einreise nach Deutschland durchgeführt worden sein.“, betont Dr. Joggerst. „Nur so lässt sich verhindern, dass Reiserückkehrer Infektionen in Verkehrsmitteln weiterverbreiten oder mit an ihren Wohnort bringen.“ Falls der Test vor Ort negativ ausfällt, kann bedenkenlos in Zug oder Flugzeug gestiegen werden. Allerdings muss das negative Testergebnis dann umgehend dem Bürgermeisteramt des Wohnortes vorgelegt und für mindestens 14 Tage nach Einreise aufbewahrt werden. Bei einem positiven Testergebnis muss sich der Urlauber noch am Urlaubsort in Quarantäne begeben.
„Wer erst Tage nach seiner Rückkehr nach Hause Symptome einer Infektion mit SARS-CoV-2 zeigt, sollte sich umgehend an den Hausarzt wenden. Er kann dann einen Corona-Test veranlassen“, so Dr. Joggerst abschließend. Am Wochenende könne man sich unter Telefon 116 117 an den ärztlichen Bereitschaftsdienst wenden. Über den Verdachtsfall müsse ebenfalls das Bürgermeisteramt des Wohnorts informiert werden.
Weitere Informationen zum Thema Reiserückkehr gibt es auf der Homepage des Enzkreises unter www.enzkreis.de/corona. Fragen können auch an die Corona-Hotline unter 07231 308-6850 oder per Mail an corona@enzkreis.de gerichtet werden.
Quelle(n): pm