Insgesamt 100.000 Euro an zusätzlichen Geldern stehen als Zuschüsse für Vereine zur Verfügung. (Lesezeit: 3 Minuten)
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Das im März eingeführte Instrument eines „Härtefallfonds für inhabergeführte Kleinstbetriebe in Pforzheim“ wird um einen weiteren „Corona-Härtefallfonds“ speziell für Pforzheimer Vereine ergänzt. Dieser ist mit einem Betrag von 100.000 Euro ausgestattet.
Anders als beim Fonds für Kleinstunternehmen können Vereine, die durch die Pandemie in eine finanzielle Schieflage geraten sind, hieraus Zuschüsse beantragen, die nicht mehr zurückgezahlt werden müssen. Pro Verein sind maximal 5.000 Euro an Zuschuss möglich. Eine entsprechende Eilentscheidung hat Oberbürgermeister Peter Boch nun aktuell unterzeichnet.
„Wir haben uns bewusst entschieden, die Hilfen in Form von Zuschüssen zu gewähren, da viele Vereine gar nicht in der Lage sind, zinslose Darlehen zurückzuzahlen“, erläutert Oberbürgermeister Peter Boch. „Es geht uns darum, die Pforzheimer Vereinslandschaft in ihrer ganzen Vielfältigkeit zu erhalten, aber auch das für unsere Gesellschaft so wichtige ehrenamtliche Engagement zu würdigen.“ Angesichts der Folgen der Pandemie sei es wichtig, möglichst passgenaue Hilfen zu entwickeln, „die auch dort ankommen, wo sie benötigt werden“. Sozial- und Sportbürgermeister Frank Fillbrunn ergänzt: „Gerade der Sport und der Sozialbereich leben in vielerlei Hinsicht von dem großartigen ehrenamtlichen Engagement in unserer Gesellschaft“. Dabei komme Vereinen eine wichtige Rolle zu. Auch Kulturbürgermeisterin Sibylle Schüssler ist überzeugt, „dass das kulturelle Leben in der Stadt ohne ehrenamtliches Engament“ sehr viel ärmer wäre und der Härtefallfonds daher ein „wichtiges Signal“ aussende.
Diese Mittel sollen dazu dienen, Vereinen, die durch die Corona-Pandemie in eine finanzielle Schieflage geraten sind, bei der Stabilisierung und dem Strukturerhalt des Vereins zu helfen. Grundvoraussetzung für eine Förderung ist, dass die finanzielle Schieflage eines Vereins ausschließlich durch Corona bedingt ist und vom Verein selbst nicht aufgelöst werden kann. Ein entsprechender Nachweis muss erbracht werden. Eine Zuschussgewährung ist nachrangig zu Leistungen anderer Institutionen und Förderprogramme. Ergänzend prüfen die Fachämter, ob Erleichterungen durch Stundungen und den Erlass von Forderungen erfolgen können sowie das Vorziehen von regulären Zahlungen in Betracht kommt.
Der Fonds richtet sich an die gesamte Vereinslandschaft, unterteilt nach Soziales, Kulturelles und Sport. Weitere Informationen gibt es unter www.pforzheim.de/corona. Dort sind auch die jeweiligen Ansprechpartner und Möglichkeiten zur Antragsstellung aufgeführt.
Quelle(n): pm