Pforzheim vor dem Lockdown

Kundenwarteschlange in der Pforzheimer Innenstadt

Viele öffentliche Einrichtungen werden ebenfalls für Besucher geschlossen. Abholung von online bestellten Waren bei Einzelhändlern nicht möglich.

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Hinweis: Dies ist ein Archivbeitrag.
Dieser Beitrag ist im Archiv von PF-BITS. Hier eventuell angegebene Telefon- und Kontaktmöglichkeiten sowie Terminangaben sind möglicherweise nicht mehr aktuell.

Lange Schlangen gab es auch in Pforzheim vor vielen Geschäften in der Fußgängerzone, offenkundig gebildet von Menschen, die noch die letzten Weihnachtseinkäufe besorgen mussten oder sich auf die kurzfristigen Schnäppchen warfen, die in vielen Geschäften ebenfalls in kürzester Zeit angeboten wurden.

Lange Schlangen bildeten sich auch vor Apotheken, in denen seit heutigem Dienstag für ältere Menschen ab 60 Jahren und Corona-Risikopatienten jeweils drei so genannte FFP2-Masken kostenlos ausgegeben werden.

Viele Einrichtungen vom Lockdown betroffen

Neben der Stadtbibliothek, die – ebenso wie die Filialen – „bis auf weiteres“ geschlossen bleibt und nur Rückgaben über die Außenrückgabe an der Hauptstelle ermöglicht, wird auch das Kundenzentrum der Stadtwerke Pforzheim, das Service Abfallwirtschaft in der Heinrich-Witzenmann-Straße sowie das Verwaltungsgebäude der SPD für externe Besucher geschlossen. Die Stadtwerke weisen hier auf die Möglichkeiten der telefonischen Kontaktaufnahme unter 07231 3971-3971 (Stadtwerke) beziehungsweise 07231 3971-4141 (Servicecenter Abfallwirtschaft) hin.

Ebenfalls bis auf weiteres geschlossen ist das Kundencenter des Stadtverkehrs Pforzheim in der Deimlingstraße.

Keine Abholung von bestellten Waren in Baden-Württemberg erlaubt

Im Gegensatz zu den Regelungen in Rheinland-Pfalz ist in Baden-Württemberg die Abholung von online bestellten Waren („Click and Collect“) bei Einzelhändlern nicht erlaubt. Laut Landesregierung würde eine solche Regelung dem Ansatz zur Kontaktreduzierung zuwiderlaufen.

Notbetreuung in Schulen und Kitas

Eltern, die durch ihre berufliche Tätigkeit tatsächlich an der Betreuung gehindert und keine andere Betreuungsmöglichkeit haben, sind berechtigt ihr Kind in die Notbetreuung in die Kindertagesstätte oder Kindertagespflege zu geben, wie die Stadtverwaltung mitteilt.

Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Notbetreuung ist die Erklärung der Eltern, dass beide in ihrer beruflichen Tätigkeit unabkömmlich und sie dadurch an der Betreuung ihres Kindes tatsächlich gehindert sind. Es kommt nicht darauf an, ob die berufliche Tätigkeit in Präsenz außerhalb der Wohnung oder im Homeoffice verrichtet wird oder ob die berufliche Tätigkeit in der kritischen Infrastruktur erfolgt. Bei Alleinerziehenden kommt es entsprechend nur auf deren berufliche Tätigkeit an. Die Einrichtungsleitungen nehmen Anmeldungen vor Ort oder telefonisch entgegen. Für die Kindertagespflege erfolgt eine telefonische Abklärung mit der Kindertagespflegeperson.

Notbetreuung in Schulen und Betreuungsangeboten

Für Schülerinnen und Schüler werden Notbetreuungen seitens der Schulen organisiert. Die Schulleitungen entscheiden über die Berechtigung der Inanspruchnahme eines Notbetreuungsangebots. Arbeitgeberbescheinigungen müssen hierfür nicht vorgelegt werden.

Die Notbetreuung an Schulen ersetzt den ausfallenden Unterricht, dass heißt sie wird für die Zeit des normalerweise stattfindenden Unterrichts angeboten. Für Schülerinnen und Schüler, die im regulären Schulbetrieb auch Betreuungsangebote an ihrer Schule wahrnehmen, erstreckt sich die Notbetreuung auch auf den Zeitraum dieser ausfallenden Betreuung. Dies gilt auch, wenn Kinder einen städtischen Hort besuchen.

Nachweis der Berechtigung

„Ich freue mich, dass die Kurzfristigkeit der Regelungen verbunden wird mit einem unbürokratischen Start“ so Bürgermeister Frank Fillbrunn. Denn Bescheinigungen des Arbeitgebers sind weder bei Schule noch Kita erforderlich. Damit verbunden gibt Fillbrunn den Appell der Landesregierung weiter: „Wir bitten ausdrücklich darum, die Notbetreuung nur in Anspruch zu nehmen, wenn sie wirklich gebraucht wird. Keine Nachweispflicht geht mit einer höheren Selbstverantwortung einher, die in diesen Zeiten von uns allen gefordert wird.“

Besim Karadeniz
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Besim Karadeniz (bka), Jahrgang 1975, ist Autor und Erfinder von PF-BITS seit 2016. Er ist beruflich selbstständiger Web-Berater und -Entwickler. Neben PF-BITS betreut er mehrere weitere Online-Projekte und kann auf einen inzwischen über 25-jährigen Online-Erfahrungsschatz zurückblicken. Neben der technischen Betreuung von PF-BITS schreibt er regelmäßig Artikel und Kolumnen und ist zuständig für den Kontakt zu Partnern und Autoren.