Ausgangsbeschränkungen für Kreise mit Inzidenz über 50 - Pforzheim betroffen.
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Ab dem heutigen Donnerstag, 11. Februar 2021 um Mitternacht gilt in Pforzheim und seinen Stadtteilen eine nächtliche Ausgangsbeschränkung zwischen 21 und 5 Uhr. So regelt es eine Allgemeinverfügung, die der Enzkreis heute erlassen hat. „Damit setzen wir eine Anweisung des Sozialministeriums um“, sagt Erster Landesbeamter Wolfgang Herz. Die Beschränkung wird zunächst bis zum Ende der Faschingsferien befristet.
Die Anweisung aus Stuttgart war erst am späten Mittwochabend ergangen. Demnach müssen Kreise und kreisfreie Städte Maßnahmen ergreifen, wenn der 7-Tage-Inzidenzwert von 50 Neuinfektionen an sieben Tagen in Folge überschritten wurde und es sich um ein „diffuses Infektionsgeschehen“ handelt. Das bedeutet, dass der Ursprung der Infektionen nicht genau zugeordnet werden kann – anders als etwa bei einem konzentrierten Ausbruch in einer Einrichtung. „Beides ist in Pforzheim der Fall“, wie Angelika Edwards, stellvertretende Leiterin des Gesundheitsamts, feststellt. Für den Enzkreis hingegen ist die erste Voraussetzung nicht gegeben: Hier lag die Inzidenz vom 5. bis 9. Februar knapp unter, am gestrigen Mittwoch knapp über der 50.
„Ausgangsbeschränkungen sind eine sehr stark in die Freiheitsrechte des Einzelnen eingreifende Maßnahme“, sagt Wolfgang Herz. „Aber wir sind hier in der Pflicht.“ Oberbürgermeister Peter Boch macht aus seiner Einschätzung kein Hehl, dass eine Ausgangssperre eher kein wirksames Instrument zur Bekämpfung der Pandemie sei. Bundesweit sei diese ja auch nie Teil der zwischen den Ministerpräsidenten und der Bundesregierung vereinbarten Lockdown-Maßnahmen gewesen. Dennoch trägt er die Allgemeinverfügung mit, um ein Signal zu senden, dass auch während der anstehenden Faschingsferien Vorsicht am Platze sei.
„Wir akzeptieren es natürlich, wenn das Gesundheitsamt die Maßnahme auf Erlass des Sozialministeriums umsetzen muss.“ Die Kommunikationsabläufe des Landes seien aber alles andere als glücklich gewesen. „Am späten Mittwochabend erst der Erlass, am Donnerstag sollen die betroffenen Kreise dann schon Regelungen an der Hand haben“, so OB Boch. Das sei kein guter Stil.
Die Regelung war erforderlich geworden, nachdem der Verwaltungsgerichtshof Mannheim die nächtliche Ausgangsbeschränkung, die seit dem 12. Dezember in ganz Baden-Württemberg gegolten hatte, aufgehoben hatte. Als Begründung führte das Gericht an, dass inzwischen in einer größeren Zahl an Kreisen die Inzidenz unter 50 gefallen ist. Damit sei die landesweite Beschränkung nicht mehr verhältnismäßig gewesen.
Konkret bedeutet die Ausgangsbeschränkung, dass das Verlassen einer im Stadtgebiet Pforzheim gelegenen Wohnung oder Besuche von außerhalb im Stadtgebiet in den Nachtstunden untersagt sind. Ausnahmen sind nur bei Vorliegen eines triftigen Grundes möglich. Die Beschränkung greift nun allerdings erst ab 21 Uhr und nicht wie bisher schon ab 20 Uhr, Sie wird zunächst bis zum 21. Februar gelten. Falls schon vorher die Inzidenz in Pforzheim an drei aufeinanderfolgenden Tagen unter 50 fällt, muss die Verfügung ohnehin aufgehoben werden – auch das gibt der Erlass des Ministeriums vor.