Corona-Lockerungen werden auch für den Enzkreis zurückgenommen

Landratsamt Enzkreis

Auch im Enzkreis ist die 7-Tage-Inzidenz am dritten Tag infolge über 50. Allgemeinverfügung gilt ab Samstag.

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Laut Landesgesundheitsamt und einer entsprechenden Allgemeinverfügung des Landratsamts, bei dem auch das Gesundheitsamt angesiedelt ist, wurde am heutigen Donnerstag im Enzkreis am dritten Tag in Folge der Inzidenzwert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen überschritten. Damit müssen im Kreisgebiet – wie bereits in der Stadt Pforzheim und im Kreis Calw – die erst seit dem 8. März etwa für den Einzelhandel gültigen Lockerungen zwangsläufig wieder zurückgenommen werden. „Dies ergibt sich aus der Corona-Verordnung des Landes, die wir damit umsetzen“, sagt Landrat Bastian Rosenau. „Wir hätten diesen Schritt gern vermieden, aber wir müssen alles tun, um die Verbreitung des Corona-Virus wieder zu verlangsamen und die Zahlen zeitnah zu drücken. Das gilt insbesondere, weil der Anteil der leichter übertragbaren Virus-Mutationen gestiegen ist. Der landesweite Trend setzt sich hier leider auch im Enzkreis fort.“ Daher sei es nun umso wichtiger, die persönlichen Kontakte wieder zu reduzieren, weiter gewissenhaft Maske zu tragen, die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln einzuhalten und die Möglichkeit zu nutzen, sich mindestens einmal pro Woche per Antigen-Schnelltest testen zu lassen.

Konkret heißt das, dass ab Samstag, 20. März 2021, um 0 Uhr bis auf Weiteres – abhängig von der Entwicklung der Inzidenz – der Einzelhandel, Ladengeschäfte und Märkte im Enzkreis grundsätzlich nicht mehr allgemein öffnen dürfen. Erlaubt bleiben „Click & Collect“, also das Abholen von vorher online bestellter Ware, und „Click & Meet”, das Einkaufen nach vorheriger Terminvereinbarung. Museen und Galerien dürfen – falls das nicht ohnehin schon freiwillig praktiziert wird – für Besucher nur noch mit vorheriger Anmeldung und entsprechender Dokumentation öffnen.

Geschäfte mit Produkten für den täglichen Bedarf bleiben geöffnet

Geschäfte mit Produkten für den täglichen Bedarf bleiben im Enzkreis weiterhin geöffnet. Hierzu zählen u.a. Lebensmittelhandel, Wochenmärkte, der Buchhandel, Blumenläden, Garten-, Bau und Raiffeisenmärkte. Auch Frisöre und Anbieter körpernaher Dienstleistungen dürfen unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen offen bleiben. Erlaubt ist auch, dass sich fünf Personen aus zwei Haushalten treffen. Individualsport ist im Freien und auf Außen- und Innensportanlagen mit maximal 5 Personen aus nicht mehr als 2 Haushalten möglich. Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Paare, die nicht zusammenleben, zählen als ein Haushalt. Kontaktarmer Gruppensport im Freien mit bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahre ist erlaubt. Schwimmbäder bleiben geschlossen. Auch alle übrigen bislang geltenden Regelungen beispielsweise für die Schulen oder die Alten- und Pflegeheime gelten unverändert fort.

Die Allgemeinverfügung für den Enzkreis ist im Wortlaut unter den Amtlichen Bekanntmachungen auf dessen Homepage unter www.enzkreis.de nachzulesen, die Corona-Verordnung des Landes unter www.baden-wuerttemberg.de.

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Besim Karadeniz (bka), Jahrgang 1975, ist Autor und Erfinder von PF-BITS seit 2016. Er ist beruflich selbstständiger Web-Berater und -Entwickler. Neben PF-BITS betreut er mehrere weitere Online-Projekte und kann auf einen inzwischen über 25-jährigen Online-Erfahrungsschatz zurückblicken. Neben der technischen Betreuung von PF-BITS schreibt er regelmäßig Artikel und Kolumnen.