Trotz doppelter Zertifikate bleiben alle ausgestellten Zertifikate und QR-Codes gültig. (Lesezeit: 2 Minuten)
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Für Verwirrung dürfte ein Brief des Sozialministeriums bei vielen Menschen sorgen, die sich in den letzten Monaten mit einem Corona-Schutzimpfstoff noch vor der Einführung des Impfzertifikates haben impfen lassen. Denn die versprochene Nachsendung der Impfzertifikate für die Erst- und gegebenenfalls Zweitimpfung lauft zumindest in Baden-Württemberg auch für geimpfte Personen, die sich bereits selbstständig ein Impfzertifikat in Apotheken mithilfe ihres Impfpasses haben erstellen lassen.
Was gilt denn nun?
Die Antwort ist: Alle Zertifikate gelten und beziehen sich auf die gleichen Impfungen. Das ist erkennbar an den Personendaten, den Impfdaten des Impfstoffes und des Impfdatums. Dass der QR-Code auf den Impfzertifikaten abweicht, liegt an der generierten ID-Nummer, die individuell für jedes Zertifikat erstellt wird.
Wenn Sie nun also vier Impfzertifikate auf dem Tisch liegen haben, sind alle gültig. Sie können die Zertifikate für die Erst- und Zweitimpfung dabei dadurch unterscheiden, dass dies explizit auf dem ausgedruckten Zertifikat vermerkt ist.
Sie müssen also daher nicht alle vier Zertifikate mit sich führen, sondern lediglich ein Zertifikat für die erste und die zweite Impfung (falls Sie keine Impfung mit dem Impfstoff „Janssen“ von Johnson&Johnson bekommen haben, der lediglich eine Impfung vorsieht).
Wie kann ich die Zertifikate unterscheiden
Wie Sie übrigens unterscheiden können, welches Impfzertifikat nun aus der Apotheke oder aus einem Impfzentrum kam – die „eindeutige Zertifikatskennung“ auf dem ausgedruckten Zertifikatsblatt gibt darüber Auskunft (unterhalb des QR-Codes). Dort kennzeichnet nämlich der/die Buchstabe(n) nach der einleitenden Kennung „01DE/“ die Herkunft. Ein „A“ steht für „Apotheke“ und „IZ“ für Impfzentrum.