Zutrittswillige müssen ab 1. Januar 2022 entweder geimpft, genesen sein oder ein negatives Testergebnis vorweisen. (Lesezeit: < 1 Minute)
Hinweis: Dies ist ein Archivbeitrag.
Dieser Beitrag ist im Archiv von PF-BITS. Hier eventuell angegebene Telefon- und Kontaktmöglichkeiten sowie Terminangaben sind möglicherweise nicht mehr aktuell.
Ab heute ist der Zugang zu Verwaltungsgebäuden und zum Pforzheimer Rathaus nur noch nach den 3G-Regelungen gestattet. Dass bedeutet, dass jeder, der in entsprechende Gebäude möchte, entweder eine vollständige Corona-Impfung vorweisen, von einer Corona-Erkrankung nachweislich genesen sein muss oder ein gültiges, negatives Testergebnis mit einem Antigen-Schnelltest oder einem PCR-Test vorlegen muss.
Die Nachweise werden in den Eingangsbereichen und stichprobenhaft in den Gebäuden kontrolliert. Verstöße werden mit einem Bußgeld geahndet. Die Stadt weist außerdem darauf hin, dass alle Bürgerservices der Pforzheimer Stadtverwaltung nur nach vorheriger Terminvereinbarung für unaufschiebbare Angelegenheiten zugänglich sind. Nur symptomfreie Besucherinnen und Besucher dürfen die Verwaltungsgebäude betreten und müssen dauerhaft eine FFP2-Maske tragen.
Quelle(n): pm