
Verschiedene Baustellen an der B 10. Baumfällung in der Blücherstraße
(Lesezeit: 3 Minuten)Hinweis: Dies ist ein Archivbeitrag.
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Bankettarbeiten an der B 10 Richtung Karlsruhe
In der Zeit von Dienstag, 6. bis einschließlich Samstag, 10. Dezember 2022, finden Bankettarbeiten auf der B10 zwischen der Anschlussstelle Pforzheim West und dem Ersinger Kreuz statt. Die Durchführung der Maßnahme erfolgt jeweils werktags außerhalb der Berufsverkehrszeiten zwischen 9 und 15 Uhr.
Um die Sicherheit für die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten, wird der Verkehr während der Durchführung durch eine Ampelanlage geregelt.
Kanalarbeiten in der Brettener Straße
Ab Dienstag, 6. Dezember 2022 finden Kanalarbeiten in der Brettener Straße, zwischen der Grashofallee und dem Oberer Wingertweg, statt. Für die Dauer der Bauarbeiten muss die Brettener Straße auf Höhe von Wohnhaus Nr. 52 halbseitig gesperrt werden.
Der Verkehr wird mit Hilfe einer Ampelanlage geregelt und die Durchfahrt so von beiden Seiten gewährleistet. Fußläufig ist die Erreichbarkeit nicht eingeschränkt. Die Baumaßnahme dauert voraussichtlich zwei Wochen.
Brückenarbeiten an der B 10 bei Niefern
Für die Herstellung der Stahlschutzplanken muss die B 10 am 9. Dezember 2022 zwischen 9:30 und 15 Uhr in Höhe der Enzbrücke bei Niefern halbseitig gesperrt werden. Die Verkehrsregelung erfolgt dabei mittels einer Ampelanlage. Anschließend wird die Fahrbahnmarkierung aufgebracht.
Nach derzeitigem Stand soll am 20. Dezember 2022 der Verkehr über die neu gebaute Brücke geleitet werden. Im neuen Jahr wird dann mit dem Rückbau der alten Brücke begonnen. An deren Stelle wird dann die zweite neue Brücke über die Enz im Rahmen des vierstreifigen Ausbaus der Bundesstraße B 10 zwischen Mühlacker und Pforzheim gebaut.
Baumfällung in der Blücherstraße
Aus Gründen der Verkehrssicherheit muss im Laufe der kommenden Woche eine Platane am Straßenrand in der Blücherstraße in der Nordstadt gefällt werden. Die entsprechende Stelle ist bereits für den parkenden Verkehr gesperrt. Nach einer Kontrolle wurde festgestellt, dass eine Stammhöhlung am Kronenansatz sich bereits tief ausgebildet habe. Somit sei die Bruchsicherheit nicht mehr gewährleistet und der Baum muss gefällt werden. Eine Ersatzpflanzung an der derselbigen Stelle wird vorgesehen.
Quelle(n): pm