Eltern sollen Beiträge erstattet bekommen, wenn Kinder aus Mangel an Personal nicht in die Kita können. (Lesezeit: 2 Minuten)
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Ein Antrag der CDU-Gemeinderatsfraktion geht auf die aktuelle Situation in vielen Kindertagesstätten ein. Da sich dort „aufgrund akuten Personalmangels“ die Tage, an denen Kinder aus „Gründen der Aufsichtspflicht“ nicht in der Kita betreut werden können, sei es für Eltern nicht nachvollziehbar, weshalb sie trotz der „herausfordernden Situation“ einer teilweise spontan ausfallenden Betreuung ihrer Kinder den vollen Beitrag bezahlen müssen.
Es mache daher, so die Fraktion, Sinn, eine Regelung in die Satzung aufzunehmen, die „möglichst effizient und mit geringem Verwaltungsaufwand eine Reduzierung oder teilweise Erstattung der Beiträge möglich macht“. Sinn mache in diesem Falle eine Festlegung eines Schwellenwerts, ab wie vielen Tagen eine solche Reduzierung erfolgen soll.
Aufgrund des zunehmenden Personalmangels sei zu erwarten, dass sich diese Situation in Zukunft häufen wird. Die aktuelle Fassung der Satzung zu den Kita-Beiträgen enthält hier eine Regelungslücke. Die Verwaltung wird im Antrag daher aufgefordert, den Sachverhalt zu untersuchen und dem Gemeinderat eine Satzungsänderung vorzuschlagen beziehungsweise zu begründen, weshalb eine Satzungsänderung nicht empfohlen wird.