Bundesförderung für das Fritz-Erler-Bad gesichert

Vorübergehend eingefrorene Mittel, die ursprünglich aus dem Klima- und Transformationsfonds kommen sollten, sind nun freigegeben.

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Am gestrigen Donnerstagabend hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages grünes Licht für den Bundesetat 2024 gegeben. Dieser Beschluss umfasst auch die lang erwartete Freigabe von Fördergeldern für die umfassende Sanierung des Fritz-Erler-Bades. Oberbürgermeister Peter Boch zeigt sich nach der Entscheidung in Berlin erleichtert: „Endlich ist die Zitterpartie für das Fritz-Erler-Bad und Pforzheim vorbei. Mit den verbindlich zugesagten Bundesmitteln kann das Bad energetisch saniert werden. Der positive Beschluss des Haushaltsausschusses des Bundestages ist für das Schul- und Vereinsschwimmen hier vor Ort von sehr hoher Bedeutung.“

Auch Erster Bürgermeister und Bäderdezernent Dirk Büscher freut sich über die guten Nachrichten aus Berlin: „Mit der Freigabe der Fördergelder endet nun endlich die Hängepartie um die Sanierung des Bades. Diese ist nicht nur eine dringend notwendige Maßnahme, sondern auch ein entscheidender Schritt zum Erhalt unserer Wasserflächen. Ein besonderer Dank gelte den Bundestagsabgeordneten aus Pforzheim, die sich unermüdlich für die Bewilligung der Mittel eingesetzt haben. „Ich freue mich sehr, dass es gelungen ist, die Förderung des Bundes zur Sanierung des Fritz-Erler-Bades in Pforzheim im Rahmen des Programms zur Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur sicherzustellen“, so Bundestagsabgeordnete Stephanie Aeffner (Bündnis 90/Die Grünen) in einer Reaktion.

Mit den Fördergeldern sollen unter anderem die Fenster des Bads saniert, die Beleuchtung durch LED-Technik ersetzt und die Badewassertechnik auf den aktuellen Stand gebracht werden. Als nächstes werde nun die Zusendung des Zuschussbescheids erwartet, der auch Informationen für das weitere Vorgehen enthalte. „Der erste Schritt wird dann die Ausschreibung für die Planer sein“, erläutert Lutz Schwaigert, Projektleiter für die Bäderentwicklung.

Die Bundesfördermittel für die Sanierung des Fritz-Erler-Bads waren ursprünglich im Rahmen des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ zugesagt worden, das aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) der Bundesregierung finanziert werden sollte. Nachdem das Bundesverfassungsgericht am 15. November die Einrichtung des KTF als verfassungswidrig eingestuft hatte, wurden die Mittel vorübergehend eingefroren. Diese Hürde ist nun erfolgreich genommen, womit der Weg für eine zukunftsfähige Sanierung des Fritz-Erler-Bades frei ist.

Quelle(n): pm

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