Bürgerkontakte sollen auf notwendige Vorsprachen beschränkt werden und Terminwünsche müssen – außer in Notfällen – telefonisch oder elektronisch angemeldet werden.
Veranstaltungen mit mehr als 100 Teilnehmern müssen vorab beantragt und genehmigt werden. Für erwerbstätige Eltern in bestimmten Berufen werden Notfallbetreuungen eingerichtet.