Erster Fahrplan aus dem Corona-Lockdown

Leere Fußgängerzone (Archivbild)

Bund und Länder forcieren eine "Exit-Strategie". Weiterhin größere Einschränkungen, Großveranstaltungen bleiben bis Ende August untersagt.

(Lesezeit: 3 Minuten)

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Dieser Beitrag ist im Archiv von PF-BITS. Hier eventuell angegebene Telefon- und Kontaktmöglichkeiten sowie Terminangaben sind möglicherweise nicht mehr aktuell.

Bund und Länder haben sich heute auf einheitliche Vorgehensweisen im Rahmen der Corona-Virusepidemie geeinigt, die in den nächsten Wochen und Monaten entsprechend gelten sollen. Wir haben hier einen Überblick über die Schritte. Bund und Länder wollen sich zukünftig alle 14 Tage treffen, um weitere Schritte zu beraten.

Allgemeine Empfehlungen

  • Eine Pflicht zum Tragen von Schutzmasken wird es vorerst nicht geben, dennoch wird das Tragen von Schutzmasken im Einzelhandel und bei der Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs empfohlen.
  • Weiterhin sollen Bürger auf private Reisen und Besuche verzichten.
  • Bund und Länder empfehlen eine Corona-Tracking-App für Smartphones auf freiwilliger Basis, um auf diese Weise im Falle einer Ansteckung einer Person weitere Kontaktpersonen zügig ermitteln zu können.

Ab 20. April 2020

  • Ab nächster Woche dürfen Einzelhandelsgeschäfte wieder geöffnet werden. Das bezieht Verkaufsräume bis 800 Quadratmetern ein. Ausnahmen gelten für Autohäuser, Buchhandlungen und Fahrradhändler, die unabhängig von der Größe ab 20. April öffnen dürfen.

4. Mai 2020

  • Abstandsregeln und Kontaktbeschränkungen werden um zwei Wochen verlängert und gelten nun einschließlich bis Sonntag, 3. Mai 2020. Weiterhin ist in der Öffentlichkeit ein Abstand von 1,5 Metern zu anderen Menschen zu wahren. Ausnahmen gibt es hierbei weiterhin bei Angehörigen und bei Gruppen von bis zu zwei Personen.
  • Versammlungsverbote in Gotteshäusern bleiben vorerst bestehen, so dass in Kirchen, Synagogen und Moscheen auch weiterhin keine Feierlichkeiten und Gottesdienste abgehalten werden dürfen.
  • Schulen sollen ab 4. Mai 2020 wieder geöffnet werden, hierbei hat der Schulbetrieb die Prioritäten so zu setzen, dass Abschlussklassen und Klassen, die im kommenden Jahr Prüfungen ablegen, starten. Zudem soll die soll die Kultusministerkonferenz bis zum 29. April ein Konzept zur Einhaltung von Schutzmaßnahmen (auch in Pausen und auf dem Schulweg) und zu verringerten Klassengrößen vorlegen.
  • Ebenfalls ab 4. Mai dürfen Hochschulen Prüfungen abnehmen und Lehrveranstaltungen anbieten, die ausschließlich nur in Labor- und speziellen Arbeitsräumen angeboten werden können. Ebenfalls dürfen Archive und Bibliotheken geöffnet werden, unter Beachtung von Schutzmaßnahmen und einer Zutrittssteuerung.
  • Friseursalons dürfen mit Schutzmaßnahmen, insbesondere mit Schutzkleidung für das Personal, wieder geöffnet werden.

Bis zum 31. August

  • Bund und Land haben sich darauf verständigt, dass Großveranstaltungen bis zum 31. August 2020 grundsätzlich untersagt werden. Was das im Einzelfall für Festivitäten in Pforzheim bedeutet (Pforzhemer Mess, Open-Air-Kinos, Oechslefest), werden wir nachreichen, so bald es hier entsprechende Veröffentlichungen gibt.

Hinweis: In einer ersten Version hatten wir geschrieben, dass Friseurbetriebe bereits ab 20. April öffnen könnten. Das ist nicht richtig, Friseurbetriebe werden erst ab 4. Mai, also 14 Tage später öffnen können.

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Besim Karadeniz (bka), Jahrgang 1975, ist Autor und Erfinder von PF-BITS seit 2016. Er ist beruflich selbstständiger Web-Berater und -Entwickler. Neben PF-BITS betreut er mehrere weitere Online-Projekte und kann auf einen inzwischen über 25-jährigen Online-Erfahrungsschatz zurückblicken. Neben der technischen Betreuung von PF-BITS schreibt er regelmäßig Artikel und Kolumnen.