Burger-King-Lizenznehmer darf alten Standort an der Karlsruher Straße nach Gerichtsentscheid nicht mehr mit einem Restaurantneubau bebauen. (Lesezeit: < 1 Minute)
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Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat mit Beschluss vom 25. August 2020 bestätigt, dass die Ablehnung eines Burger-King-Restaurants am alten Standort an der Karlsruher Straße durch das Baurechtsamt rechtens war. Der Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs ist unanfechtbar, so dass die Stadtverwaltung davon ausgeht, dass das Verfahren insgesamt damit seinen Abschluss gefunden hat.
Die Stadt Pforzheim sieht in dem Gerichtsurteil eine Bestätigung dafür, dass das städtische Baurechtsamt in einem komplexen Verfahren die richtige Entscheidung zugunsten der Allgemeinheit getroffen hat“, so Stadt-Pressesprecher Philip Mukherjee in einem Statement.
Jahrelanger Streit zwischen Stadt und Lizenznehmer
Zwischen dem Burger-King-Lizenznehmer und der Stadt gab es nach dem Brand des Burger-King-Restaurants in der Karlsruher Straße im Dezember 2015 einen jahrelangen Streit über einen möglichen Neubau des Schnellrestaurants an gleicher Stelle. Da unmittelbar in der Nachbarschaft ein Betrieb ansässig ist, für den die Störfallverordnung relevant ist, beschied die Stadt Bauanträge für ein neues Schnellrestaurant abschlägig.