Landesschiedskommission kassiert Entscheidungen der Delegiertenwahlen im Juli ein. Ortsverein muss Delegierte nun neu wählen.
(Lesezeit: 4 Minuten)Hinweis: Dies ist ein Archivbeitrag.
Dieser Beitrag ist im Archiv von PF-BITS. Hier eventuell angegebene Telefon- und Kontaktmöglichkeiten sowie Terminangaben sind möglicherweise nicht mehr aktuell.
Viel Arbeit um nichts. Während alle größeren Parteien in Pforzheim bereits langsam aber sicher in den Vorwahlkampf zur Landtagswahl im März 2021 eintreten, beginnen die SPD-Genossen in Pforzheim aufgrund von Fehlern bei der Wahl der Delegierten und des darauf folgenden Protests von Uwe Hück nochmal bei Null. Die heutige Entscheidung der Landesschiedskommission kann daher durchaus als ein Zwischensieg für Uwe Hück gewertet werden, der nach längerem Hin und Her eine Kandidatur zum SPD-Landtagskandidaten für Pforzheim ankündigte.
Chronologie eines Versagens
Die Ausgangslage der heute veröffentlichten Entscheidung der SPD-Landesschiedskommission liegt bereits einige Tage zurück: Ende Juli lud die SPD Pforzheim ihre Genossen in die Große Halle des CongressCentrum, um dort Delegierte für die Wahl des Kandidaten zur Landtags- und Bundestagswahl zu bestimmen.
Auf das Verfahren einer Delegiertenwahl hatte man sich im Vorfeld mit der SPD Enzkreis geeinigt – der Bundestagswahlkreis Pforzheim besteht aus Pforzheim und dem Enzkreis, der Landtagswahlkreis Pforzheim ist noch komplizierter aufgebaut, da hier zu Pforzheim noch die Enzkreis-Gemeinden Birkenfeld, Engelsbrand, Ispringen und Kieselbronn hinzukommen. Um das Zahlenverhältnis der Wählenden zwischen den Genossen in Pforzheim und dem Enzkreis fairer zu halten, entsenden beide Kreisverbände eine genau festgelegte Zahl an Delegierten, die wiederum von Parteimitgliedern der Kreise gewählt werden.
Bei der Wahl der Delegierten aus dem Pforzheimer Kreisverband kam es dann im Juli zu einem verhängnisvollen Fehler. Vier SPD-Genossen wurden für die Delegiertenwahlen zugelassen, die zu diesem Zeitpunkt eigentlich noch nicht stimmberechtigt waren. Ein Fehler, für den sich SPD-Landesgeschäftsführer Marten Jennerjahn nun entschuldigt; man hätte bei der Mandatsprüfung zu Beginn der Wahlen genauer hinschauen müssen.
Daraufhin übernahm der SPD-Kreisverband Pforzheim eine Überprüfung der Delegiertenwahlen, die offiziell vom untergeordneten SPD-Ortsverein Pforzheim abgehalten wurden. In einer umfangreichen und umstrittenen Entscheidung erklärte ein kleiner Teil des SPD-Kreisvorstandes die Delegiertenwahlen aufgrund mehrerer Formfehler für ungültig.
Eine Entscheidung, die wiederum andere Genossen, die die erfolgten Delegiertenwahlen als gültig ansahen, erzürnte und eine erste Beschwerde bei der Landesschiedskommission über die Entscheidung des Kreisvorstandes auslöste. Gleichzeitig ließ Uwe Hück über einen Rechtsbeistand ebenfalls eine Beschwerde an den SPD-Ortsverein senden und pochte ebenfalls darauf, die Delegiertenwahlen zu wiederholen.
Die Landesschiedskommission wies nach einer Prüfung die Beschwerde Hücks zunächst ab, mit dem Hinweis, dass Hück einen Rechtsbeistand gewählt habe, der nicht der SPD zugehörig sein. Das wiederum ließ Hück nicht gelten und beschwerte sich bei der übergeordneten Bundesschiedskommission, die der Argumentation von Uwe Hück folgte und die Entscheidung wieder an die Landesschiedskommission zurücküberwies mit dem Hinweis, dass im Prinzip ein Beschwerdeführer als Rechtsbeistand auch Nichtmitglieder einsetzen dürfe.
Nun folgt die Landesschiedskommission zwar der Beschwerde Hücks, aber nicht in allen Punkten. Während Hück noch zusätzlich argumentierte, dass aktiv SPD-Mitglieder von den Delegiertenwahlen abgehalten werden sollten, verneinte dies Landesgeschäftsführer Marten Jennerjahn.
Notwendige Neuwahlen in Zeiten der Corona-Pandemie
Nun steht also der SPD-Ortsverein Pforzheim in der Pflicht, eine Wiederholung der Delegiertenwahlen ankündigen und durchführen zu müssen. „Wir respektieren die Entscheidung der Schiedskommission“, so Ortsvereinsvorsitzende Johanna Kirsch in einer ersten Reaktion. Selbstverständlich würden die nächsten Schritte nun zeitnah in den Gremien besprochen.
Spannend dürften dabei die aktuellen Vorgaben der derzeitigen Corona-Verordnung in Baden-Württemberg werden. Zwar sind unter normalen Bedingungen Veranstaltungen mit bis zu 500 Teilnehmern in geschlossenen Räumen gestattet, wenn ein Hygienekonzept vorliegt. Diese Obergrenze sinkt aber auf nur noch 50 Teilnehmer, wenn in der jeweiligen Region die 7-Tage-Inzidenz auf den Warnwert von 35 ansteigt, also in einem Stadt- oder Landkreis 35 Neuinfektionen innerhalb der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner gezählt werden. Bereits heute stieg für den Kreis Pforzheim durch 15 neue Corona-Fälle am heutigen Tage der Wert von gestern 9 auf nun 20 an.
Bereits ein Infektionsgeschehen auf dem jetzigen Level könnte daher eine mitgliederoffene Parteiversammlung unmöglich machen.