Bundesschiedskommission verweist Antrag von Uwe Hück zurück an die Landesschiedskommission nach Stuttgart, da deren Ablehnung nichtig sei. (Lesezeit: 2 Minuten)
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Die Frage, ob die in der SPD Pforzheim im Juli gewählten Delegierten für die parteiinterne Kandidatenwahl zur Landtags- und Bundestagswahl 2021 nochmal gewählt werden müssen, gerät weiter zu einer Hängepartie.
Die von Uwe Hück angerufene Bundesschiedskommission hat seinen Antrag zur Wiederholung der Delegiertenwahlen wieder an die Landesschiedskommission der SPD Baden-Württemberg zurücküberwiesen. Dort wurde eine Entscheidung zunächst abgelehnt, da die Genossen argumentierten, dass der Antrag von Hück nicht gültig sei, da dieser von einem Rechtsanwalt geführt werde, der nicht der SPD angehörig sei.
Dieser Entscheidung widersprach die Bundesschiedskommission, die argumentierte, dass es jedem Parteimitglied, das die Schiedskommission anrufe, einen anwaltlichen Beistand seiner Wahl haben könne.
Parteiterminplan verschiebt sich weiter
Mit der Rücküberweisung des Falles nach Stuttgart verschieben sich in der SPD Pforzheim die Terminpläne für die Wahlen von Landtags- und Bundestagskandidaten weiter. Die für Freitag vorgesehene Wahl des Landtagskandidaten wurde vor einigen Tagen schon auf unbestimmte Zeit verschoben und auch der Termin für die Entscheidung über die Bundestagskandidatur, die für den 2. Oktober 2020 avisiert war, wird nun voraussichtlich verschoben.