Ab dieser Woche drohen bei Verstößen Bußgelder. Testkapazitäten derzeit ausreichend. (Lesezeit: 3 Minuten)
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Die neue „3G“-Regelung des Landes Baden-Württemberg, die am 16. August 2021 in Kraft getreten sind und den Zutritt zu Veranstaltungen und beispielsweise die Innenräume der Gastronomie nur noch für Personen gestatten, die entweder „geimpft, genesen oder getestet“ („3G“) sind, lassen die Nachfrage nach Schnelltests steigen, so das Gesundheitsamt Pforzheim Enzkreis in einer Pressemitteilung
Nachdem in der vergangenen Woche Polizei und Vollzugsdienste bei Kontrollen noch kulant waren, drohen ab dieser Woche bei Nichtbeachtung Bußgelder. Deshalb rät die Erste Landesbeamtin Dr. Hilde Neidhardt, den entsprechenden Nachweis immer dabei zu haben – in Papierform oder auf dem Smartphone spielt dabei keine Rolle. „In Läden oder im Supermarkt gilt 3G zwar nicht, aber einen Kaffee zwischendurch bekomme ich sonst nur auf der Terrasse“, betont die Juristin.
„Damit steigt natürlich der Bedarf an Teststellen, an denen man die entsprechende Bescheinigung bekommt“, hat Angelika Edwards, stellvertretende Leiterin des Gesundheitsamts, beobachtet. „Aktuell fragen deshalb bei uns auch verstärkt Menschen nach, die eine solche Teststelle einrichten wollen.“ Derzeit seien die Kapazitäten insbesondere in Pforzheim aus ihrer Sicht ausreichend: „Die Teststellen in der Stadt können wöchentlich mehr als 93.000 Schnelltests anbieten, im Enzkreis sind es knapp 58.000. Einige Betreiber können ihre Kapazität kurzfristig noch erhöhen.“ Rein rechnerisch habe also jeder zweite Bürger aus der Region einmal die Woche die Möglichkeit, sich testen lassen.
Impfen lassen anstatt ständig testen
„Wer sich nicht ständig testen lassen will, lässt sich einfach impfen. Das dient dem Schutz von sich selbst und von anderen Menschen – vor allem denen, die sich nicht impfen lassen können, zum Beispiel jüngeren Kindern“, lautet das Fazit im Gesundheitsamt: „Berücksichtigt man nämlich die stärker steigende Zahl der vollständig Geimpften, dann haben wir praktisch eine Voll-Abdeckung mit Test-Angeboten.“
Deshalb sei man auch zurückhaltend, was neue Teststellen angeht. Nur diese vom Amt offiziell beauftragten Stellen dürfen die begehrten Test-Zertifikate ausstellen – abgesehen von Tests in Betrieben oder direkt dort, wo eine Bescheinigung vorgelegt werden muss. Wer sich schulen lässt und dann im privaten Umfeld Tests durchführt, zum Beispiel in der Familie oder bei Freunden, darf diesen keine Bescheinigung ausstellen. Auch ein sogenannter Selbsttest reicht dafür nicht aus.