Unternehmen eines Stadtrates darf sich um städtische Aufträge bewerben

Gemeinderatssaal Pforzheim

Stadt hat nach "Anregung" von Hans-Ulrich Rülke die Vergabe eines Auftrages an ein Unternehmen von Philipp Dörflinger vom Regierungspräsidium prüfen lassen.

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Muss ein Vertrag der Stadt Pforzheim mit einer GmbH, deren geschäftsführender Gesellschafter Mitglied im Gemeinderat ist, dem Regierungspräsidium als Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt werden? Nein, eine solche Vorlagepflicht besteht nicht, so die Stadt Pforzheim in einer Mitteilung.

Zu diesem Schluss komme das Regierungspräsidium Karlsruhe mit Blick auf die Auftragsvergabe der Stadt Pforzheim von Kommunikationsleistungen an die Firma „Campaigners Network GmbH“ im Rahmen des Modellprojekts Smart Cities. Geschäftsführer des Unternehmens ist der bisherige CDU-Stadtrat Philipp Dörflinger, der sich bei den Kommunalwahlen in diesem Jahr jedoch nicht mehr zur Wahl des Pforzheimer Gemeinderats gestellt hatte.

Es handele sich um einen Vertragsschluss mit einer „rechtlich selbstständigen juristischen Person, einer GmbH“. Ein solcher sei vom Wortlaut des § 126 Absatz 2 Gemeindeordnung nicht berührt, wo es um „Verträge der Gemeinde mit einem Gemeinderat“ gehe. Hintergrund war eine Anregung des Fraktionsvorsitzendenden der FDP-Gemeinderatsfraktion, Hans-Ulrich Rülke, durch die Rechtsaufsichtsbehörde überprüfen zu lassen, ob die Beauftragung gemäß § 126 Gemeindeordnung dem Regierungspräsidium hätte vorgelegt werden müssen.

„Ich freue mich, dass damit nun klargestellt ist, dass das Handeln unserer Stadtverwaltung rechtmäßig und unsere Rechtsausführungen dazu richtig waren“, kommentiert Oberbürgermeister Peter Boch. Davon sei er „selbstverständlich“ auch immer ausgegangen. „Da der FDP-Fraktionsvorsitzende den Sachverhalt allerdings unter anderem auch in der Lokalpresse platziert hatte, bestand für uns ein erhebliches Interesse an einer neutralen Beurteilung der Sach- und Rechtslage durch die Rechtsaufsichtsbehörde.“

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