Wahlzettel sollen spätestens ab dem 7. Februar zur Verfügung stehen. Frühestmöglicher Briefwahlantrag empfehlenswert.
(Lesezeit: 3 Minuten)Durch den Wahltermin zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025 ergibt sich ein „sportlicher“ Ablauf. Die offiziellen Wahlvorbereitungen beginnen dabei ab Mitte Januar mit den Terminen für Wahlvorschläge und der darauf folgenden Entscheidung über die Zulassung. Dies ist insbesondere wichtig für Kandidaten, die nicht bereits im derzeitigen Bundestag sind und daher mindestens 200 so genannte Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigten vorlegen müssen.
- 20. Januar 2025: An diesem Tag endet die Einreichungsfrist für Wahlvorschläge.
- 24. Januar 2025: Der Kreiswahlausschuss entscheidet über die Zulassung der Wahlvorschläge.
- 27. Januar 2025: Die Beschwerdefrist gegen die Zulassung oder Zurückweisung von Wahlvorschlägen endet.
- 30. Januar 2025: Der Landeswahlausschusses entscheidet über eventuell eingegangene Beschwerden.
Erst nachdem der Landeswahlausschuss die eventuell eingegangenen Beschwerden abgearbeitet hat, kann der eigentliche Druck der Wahlzettel beginnen. Diese werden, so die Pressestelle der Stadt Pforzheim, frühestens zwischen dem 3. und 7. Februar 2025 zur Verfügung stehen. Ab diesem Zeitpunkt ist dann auch erst die Briefwahl möglich, während die Beantragung bereits nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung durchgeführt werden kann.
Kurze Briefwahlfristen
Aufgrund des Umstandes, dass die Wahlzettel erst ab Anfang Februar zur Verfügung stehen, ergibt sich auch ein enger Zeitplan für Briefwahlen, insbesondere wenn diese im Ausland durchgeführt werden sollen. Hier empfiehlt es sich, umgehend nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung die Briefwahl zu beantragen, wenn diese für eine Teilnahme an der Wahl erforderlich ist. Das geht mit der Wahlbenachrichtigung selbst, hier empfiehlt sich aber unbedingt, die Briefwahl online zu beantragen. Auch dazu sind alle notwendigen Informationen in der Wahlbenachrichtigung zu finden.
Für Wähler, die lediglich vorab wählen wollen, nicht aber unbedingt per Briefwahl wählen müssen, gibt es immer die Möglichkeit, zu den normalen Öffnungszeiten des Rathauses im dortigen Wahllokal zu wählen. Hier ist die Vorlage der Wahlbenachrichtigung und eines amtlichen Ausweises notwendig. Der Wahlzettel wird dann vor Ort ausgehändigt, in der dort aufgestellten Wahlkabine kann dann gewählt werden und der ausgefüllte Wahlzettel in die dortige Wahlurne eingeworfen werden.
Wählen auch ohne Wahlbenachrichtigung
Für regelmäßig Diskussionen sorgt die Frage, ob zu einer Wahl auch unbedingt die Wahlbenachrichtigung vorliegen muss. Das ist nicht der Fall, es reicht in allen Fällen auch ein amtlicher Ausweis wie der Personalausweis oder der Reisepass. Mit einem dieser Dokumente kann dann im zuständigen Wahllokal anhand der dort vorliegenden Listen die Wahlberechtigung überprüft werden.
Aktuelle Informationen zur Bundestagswahl werden zeitnah von der Stadt unter www.pforzheim.de/wahlen zur Verfügung gestellt.
„Wahl-O-Mat“ auch zu dieser Bundestagswahl
Der beliebte „Wahl-O-Mat“ der Bundeszentrale für politische Bildung wird auch zur kommenden Bundestagswahl wieder als einfach zu nutzende Wahlentscheidungshilfe zur Verfügung stehen. Dieser mit den Programmen der Parteien gefütterte Automat kann anhand von Fragen und deren Antworten einen Wahlvorschlag gemäß den gewichteten Präferenzen geben.
Zur Verfügung stehen wird der Wahl-O-Mat ab dem 6. Februar 2025, voraussichtlich ab den Mittagsstunden, so die Bundeszentrale.