Lockerungen und Veränderungen in der Corona Verordnung

Nun können sich auch wieder größere Gruppen im öffentlichen Raum treffen. Weiterhin gelten Regelungen für Abstand und Hygiene.

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Seit Mittwoch gelten weitere Lockerungen der Corona Verordnung, die selbst bis zum 30. Juni 2020 verlängert wurde. Im Detail sehen die Lockerungen wie folgt aus:

  • Seit 9. Juni 2020 sind wieder private Feiern mit maximal 99 Teilnehmern gestattet. Eine eigene Regelung innerhalb der Corona Verordnung „Corona Verordnung für private Veranstaltungen“ regelt hierzu Details.
  • Künftig ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum in einer Gruppe mit Angehörigen mit bis zu zwei Haushalten oder mit bis zu zehn Personen aus verschiedenen Haushalten gestattet. Bisher durften sich im öffentlichen Raum nur Personen aus maximal zwei Haushalten treffen.
  • Bei Veranstaltungen und sonstigen Ansammlungen außerhalb des öffentlichen Raumes dürfen sich nun bis zu 20 Personen aus mehreren Haushalten treffen. Zusätzliche Personen dürfen hinzukommen, wenn es sich bei den teilnehmenden Personen ausschließlich um direkte Verwandte (Großeltern, Eltern, Kinder, Enkel) und Geschwister mit Nachkommen handelt oder die Personen dem eigenen Haushalt angehören. Ebenfalls ausgenommen sind die Lebenspartnerinnen und Lebenspartner der genannten Personen.

Sport

  • Seit 11. Juni 2020 dürfen wieder Wettbewerbe und Wettkämpfe im Breiten- und Leistungssport ausgetragen werden, allerdings unter Auflagen und ohne Zuschauer. Diese Freigabe gilt ausschließlich für kontaktlose Sportarten wie beispielsweise Tennis, Golf, Schwimmen etc. und die Teilnehmerzahl darf 99 Personen nicht überschreiten. Zudem ist eine Dokumentation über die Teilnehmer erforderlich.

Großveranstaltungen

  • Das Sozialministerium Baden-Württemberg kann nun auch Verordnungen für Veranstaltungen mit bis zu 500 Teilnehmenden erlassen.

Tourismus

  • Der Betrieb von Reisebussen im touristischen Verkehr wird ab 15. Juni 2020 wieder zugelassen, wenn und soweit der Betrieb durch Rechtsverordnung zugelassen ist.

Schulen

  • Ab 15. Juni 2020 wird der Präsenzunterricht in Baden-Württemberg erweitert. In Grundschulen werden nun die Klassenstufen Eins bis Drei einbezogen, wie auch alle Klassenstufen an Gymnasien, Realschulen, Haupt- und Werkrealschulen, Gemeinschaftsschulen und sozialpädagogischen Bildungszentren.

Ab Ende Juni 2020 sollen in Baden-Württemberg die Grundschulen und die Kindertagesstätten wieder vollständig öffnen können. Grundlage hierfür ist eine vom Land in Auftrag gegebene Studie.

Weiterhin Abstand und Hygiene!

Das Land weist darauf hin, dass die allgemeinen Regelungen in der Corona Verordnung weiterhin Bestand haben. Dazu gehört die allgemeine Abstandsregelung von 1,5 Metern und zusätzliche Maßnahmen zur Hygiene und Desinfektion.

Besim Karadeniz
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Besim Karadeniz (bka), Jahrgang 1975, ist Autor und Erfinder von PF-BITS seit 2016. Er ist beruflich selbstständiger Web-Berater und -Entwickler. Neben PF-BITS betreut er mehrere weitere Online-Projekte und kann auf einen inzwischen über 25-jährigen Online-Erfahrungsschatz zurückblicken. Neben der technischen Betreuung von PF-BITS schreibt er regelmäßig Artikel und Kolumnen und ist zuständig für den Kontakt zu Partnern und Autoren.