Schlappe vor dem Verwaltungsgericht für die Gegner von Innenstadt-Ost

Gericht weist nach mündlicher Verhandlung am letzten Freitag die Klage zweier Stadträte gegen die Entscheidung der Stadt, ein Bürgerbegehren abzulehnen, ab.

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Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat heute ein Urteil vom 10. Juli 2020 veröffentlicht, in dem die Zweite Kammer des Gerichts eine Klage der Pforzheimer Stadträte Rülke und Kubisch, die im Namen der FDP/FW/UB/LED-Gemeinderatsfraktion geführt wurde, abgelehnt. In dieser im November 2019 eingereichten Klage wollten die Stadträte eine Aufhebung einer Entscheidung der Stadt vom April 2019 erwirken, in der der Antrag der obigen Gemeinderatsfraktion für ein Bürgerbegehren „Innenstadtentwicklung-Ost“ abgelehnt wurde. Das damals organisierte „Aktionsbündnis Bäder, Schulen, Kitas – statt Innenstadtentwicklung-Ost“ wollte mit einem Bürgerbegehren die Frage geklärt wissen, ob die Bürger dafür seien, dass die Stadt keinen Mietvertrag für das Technische Rathaus ersetzende Verwaltungsflächen zum Preis von 21 Millionen Euro bei einer angenommenen Mietdauer von 30 Jahren abschließe. Ein entsprechender Mietvertrag ist Grundbestandteil des Projekts Innenstadtentwicklung-Ost.

Die Stadt lehnte den Antrag auf das Bürgerbegehren ab und führte in ihrer Entscheidung eine Prüfung des Rechtsamtes sowie ein externes Gutachten eines Verwaltungsrechtlers an.

Die Kammer hat die Klage nach mündlicher Verhandlung am vergangenen Freitag nunmehr abgewiesen. Die Begründung des Urteils liegt noch nicht vor und wird vom Verwaltungsgericht nachgereicht.

Rülke und Kubisch bedauern die Begründung

„Wir haben Nachricht erhalten, dass unsere Klage auf Durchführung eines Bürgerentscheids zum Prestigeprojekt Innenstadt-Ost abgewiesen wird, aber keine Begründung, warum“, so Rülke und Kubisch in einer kurzfristig versandten Pressemitteilung. „Das Urteil bedauern wir sehr und schauen uns die Begründung des Gerichts genau an, sobald uns diese vorliegt. Wir beraten uns dann mit unserem Rechtsbeistand sowie unseren Fraktionskollegen von den Freien Wählern und den Unabhängigen Bürgern, die ebenfalls Teile des ‚Aktionsbündnisses Pro Bäder, Schulen, Kitas – statt Innenstadtentwicklung-Ost‘ sind.“

Der Sachverhalt sei komplex und man müsse die Bewertung des Verwaltungsgerichts zu den einzelnen Punkten prüfen, mit denen die Gegenseite versucht habe, den Bürgerentscheid zu verhindern. „Erst wenn wir die Begründung kennen und analysiert haben, können wir entscheiden, wie wir weiter vorgehen.“ Deshalb gelte es nun, einstweilen abzuwarten.

Besim Karadeniz
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Besim Karadeniz (bka), Jahrgang 1975, ist Autor und Erfinder von PF-BITS seit 2016. Er ist beruflich selbstständiger Web-Berater und -Entwickler. Neben PF-BITS betreut er mehrere weitere Online-Projekte und kann auf einen inzwischen über 25-jährigen Online-Erfahrungsschatz zurückblicken. Neben der technischen Betreuung von PF-BITS schreibt er regelmäßig Artikel und Kolumnen und ist zuständig für den Kontakt zu Partnern und Autoren.