Gemeinderat soll Willensbekundung zu Erstaufnahmeeinrichtung abgeben

Ehemaliges Bader-Versandzentrum im Brötzinger Tal

Befürwortung einer Landeserstaufnahmeeinrichtung in Pforzheim soll mit hundertprozentiger Durchsetzung des LEA-Prinzips einhergehen.

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Oberbürgermeister Peter Boch und Sozialbürgermeister Frank Fillbrunn schlagen dem Gemeinderat vor, in seiner Sitzung am 4. April 2023 eine Willensbekundung zu einer möglichen Erstaufnahmeeinrichtung des Landes in Baden-Württemberg abzugeben.

Was ist eine Willensbekundung/Willenserklärung?
Mit einer Willensbekundung beziehungsweise einer Willenserklärung kann der Gemeinderat eine Mehrheitsauffassung bekunden, beispielsweise gegenüber einer anderen Institution. Diese Willensbekundung ist jedoch rechtlich nicht bindend und hat einen rein informellen Charakter.

Die Vorlage ist dabei so formuliert, dass die Stadträtinnen und Stadträte zwischen zwei Ziffern wählen können.

  • Ziffer A befürwortet eine weitere ergebnisoffene Prüfung der Errichtung einer Erstaufnahmeeinrichtung für Geflüchtete im Brötzinger Tal durch das Land sowie die Aufnahme von Verhandlungen zwischen der Stadt Pforzheim und dem Land Baden-Württemberg über die Modalitäten einer solchen Einrichtung (Kapazitätsgrenze, Sicherheitsaspekte et cetera). Entscheidend dabei ist, dass die Stadt Pforzheim in diesem Zusammenhang nun eine 100-prozentiges LEA-Prinzip – und damit faktisch einen Aufnahmestopp für das Gros der Asylbewerber – zur Voraussetzung für die Einrichtung einer EA macht. Die endgültigen Ergebnisse der Verhandlungen werden dem Gemeinderat zur erneuten Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
  • Ziffer B spricht sich gegen die Einrichtung einer Erstaufnahmeeinrichtung für Geflüchtete in Pforzheim aus. Der Oberbürgermeister würde damit beauftragt, dies dem Land Baden-Württemberg mitzuteilen.

Mit der Ziffer A verfolgt OB Boch das Ziel, dass das so genannte LEA-Prinzip Voraussetzung für die Ansiedlung einer Landeserstaufnahmeeinrichtung wird. Bislang hatte das Land Baden-Württemberg lediglich eine Reduzierung der Zuweisung von Geflüchteten um 80 Prozent genannt. OB Boch zeige sich nach vielen intensiven Gesprächen der vergangenen Wochen mit Bürgerinnen und Bürgern, sowie Vertretern aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft überzeugt, „dass dies für eine Stadt wie Pforzheim mit sehr hohem Migrationsanteil nicht ausreicht“, so die Stadt in einer Mitteilung.

„Auch andere Städte mit Landeserstaufnahmestellen wie beispielsweise Karlsruhe profitieren von einer 100-prozentigen Reduzierung der Zuweisungsquote“, betont der Rathauschef. „Wir wollen hier eine Gleichbehandlung, insbesondere um uns in unserer Integrationsarbeit auf die Menschen konzentrieren zu können, die bereits hier leben.“ Der gesamtgesellschaftliche Diskussionsprozess der letzten Wochen habe gezeigt, dass ein faktischer Aufnahmestopp von Asylsuchenden auch eine höhere gesamtgesellschaftliche Akzeptanz für die Einrichtung einer EA schaffen könnte. Der OB habe daher bereits in den aktuellen Gesprächen mit dem Ministerium „unmissverständlich“ kommuniziert, dass aus seiner Sicht die Realisierung einer EA in Pforzheim nur mit einem LEA-Privileg von 100 Prozent einhergehen kann. Die Stadtverwaltung sehe nach wie vor eine „realistische Chance“, dies durchzusetzen.

Quelle(n): pm

Besim Karadeniz
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