Autofahrer akzeptiert Strafbefehl wegen fahrlässiger Tötung und zieht Einspruch zurück.
(Lesezeit: 2 Minuten)Der angeklagte 78 Jahre alte Autofahrer, der im Oktober von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe Zweigstelle Pforzheim einen Strafbefehl in Höhe von 150 Tagessätzen erhielt, hat seinen Einspruch gegen den Strafbefehl zurückgezogen. Darüber berichten zuerst die Badischen Neuesten Nachrichten auf ihrer Website, die diese Information auf Nachfrage vom Leiter des Amtsgerichts Pforzheim erhalten hat. Der Strafbefehl ist damit rechtskräftig.
Der PKW-Fahrer hatte der den Fahrradfahrer im Vorfeld des Unfalls am 30. Januar 2024 trotz guter Sichtverhältnisse aus Unachtsamkeit übersehen und war daher ungebremst mit einer Geschwindigkeit zwischen zwischen 80 und 90 km/h auf den Fahrradfahrer aufgefahren, der noch an der Unfallstelle verstarb. Der Tod des 43-Jährigen, der überregional wegen seines Einsatzes für die Sicherheit von Fahrradfahrern im Straßenverkehr bekannt war, löste bundesweit Reaktionen aus. Die Staatsanwaltschaft war davon überzeugt, dass sich der verstorbene Fahrradfahrer im Vorfeld des Unfalls vorschriftsmäßig verhalten hat und insbesondere durch seine Warnweste sowie die eingeschaltete Fahrradbeleuchtung ausreichend für andere Verkehrsteilnehmer sichtbar war. Auf den Strafbefehl hatte der Autofahrer zunächst Einspruch eingelegt.