Härtefallfonds für Vereine wird verlängert

Oberbürgermeister Peter Boch unterschreibt im Juni 2020 in Gegenwart der Beauftragten für Ehrenamt und Bürgerbeteiligung, Susanne Wacker, die Eilentscheidung zum Härtefallfonds für Vereine (Foto: Stadt Pforzheim)

Gelder für Vereine, die durch die Corona-Pandemie in finanzielle Schieflage geraten sind.

(Lesezeit: 3 Minuten)

Hinweis: Dies ist ein Archivbeitrag.
Dieser Beitrag ist im Archiv von PF-BITS. Hier eventuell angegebene Telefon- und Kontaktmöglichkeiten sowie Terminangaben sind möglicherweise nicht mehr aktuell.

Oberbürgermeister Peter Boch hat in einer Eilentscheidung die Antragsfrist des „Corona-Härtefallfonds“ für Pforzheimer Vereine bis zum 30. Juni 2021 verlängert. Die Stadt hatte den Fonds im Juni dieses Jahres eingerichtet und mit 100.000 Euro ausgestattet. Bislang wurden daraus fast 32.000 Euro abgerufen, einige Anträge werden zurzeit noch bearbeitet. Somit stehen noch 68.000 Euro für Vereine zu Verfügung, die durch die Pandemie in eine finanzielle Schieflage geraten sind. Pro Verein sind maximal 5.000 Euro an Zuschuss möglich. Das Geld muss nicht mehr zurückgezahlt werden.

„Für uns ist es selbstverständlich, dass wir in der jetzigen Lage die Antragsfrist für den Corona-Härtefallfonds nochmal verlängern“, führt Oberbürgermeister Peter Boch aus. Man habe sich bewusst entschieden, die Hilfen in Form von Zuschüssen zu gewähren, da viele Vereine gar nicht in der Lage sind, zinslose Darlehen zurückzuzahlen, so der OB. „Es geht uns darum, die Pforzheimer Vereinslandschaft in ihrer ganzen Vielfältigkeit zu erhalten, aber auch das für unsere Gesellschaft so wichtige ehrenamtliche Engagement zu würdigen.“ Die Stadt habe mit dem Fonds ein Instrument entwickelt, mit dem möglichst passgenauen Hilfen möglich seien.

Härtefallfonds für notleidende Vereine

Aus dem Fonds sind im Einzelfall Zuschussgewährungen bis zu 5.000 Euro möglich. Diese Mittel sollen dazu dienen, Vereinen, die durch die Corona-Pandemie in eine finanzielle Schieflage geraten sind, bei der Stabilisierung und dem Strukturerhalt des Vereins zu helfen. Grundvoraussetzung für eine Förderung ist, dass die finanzielle Schieflage eines Vereins ausschließlich durch Corona bedingt ist und vom Verein selbst nicht aufgelöst werden kann. Ein entsprechender Nachweis muss erbracht werden. Eine Zuschussgewährung ist nachrangig zu Leistungen anderer Institutionen und Förderprogramme. Ergänzend prüfen die Fachämter, ob Erleichterungen durch Stundungen und den Erlass von Forderungen erfolgen können sowie das Vorziehen von regulären Zahlungen in Betracht kommt.

Der Fonds richtet sich an die gesamte Vereinslandschaft, unterteilt nach Soziales, Kulturelles und Sport. Weitere Informationen gibt es unter www.pforzheim.de/corona. Dort sind auch die jeweiligen Ansprechpartner und Möglichkeiten zur Antragsstellung aufgeführt.

Quelle(n): pm

Besim Karadeniz
Über Besim Karadeniz 4335 Artikel
Besim Karadeniz (bka), Jahrgang 1975, ist Autor und Erfinder von PF-BITS seit 2016. Er ist beruflich selbstständiger Web-Berater und -Entwickler. Neben PF-BITS betreut er mehrere weitere Online-Projekte und kann auf einen inzwischen über 25-jährigen Online-Erfahrungsschatz zurückblicken. Neben der technischen Betreuung von PF-BITS schreibt er regelmäßig Artikel und Kolumnen und ist zuständig für den Kontakt zu Partnern und Autoren.