Ungeimpfte Personen müssen nun beim Zutritt zu vielen öffentlichen Veranstaltungen ein negatives Testergebnis mit einem aufwendigeren PCR-Test nachweisen
Infizierte und Kontaktpersonen müssen mit „deutlicher Verzögerung“ der Kontaktaufnahme rechnen. Quarantänepflichten gelten auch ohne Anordnung des Amtes.