Regelungen für einzelne Einrichtungen in der Corona-Alarmstufe II
Weitreichende Zutrittsverbote für ungeimpfte Personen. [Weiterlesen]
Weitreichende Zutrittsverbote für ungeimpfte Personen. [Weiterlesen]
Ungeimpfte Personen müssen aktuelles, negatives Schnelltestergebnis vorweisen. Weiterhin Maskenpflicht im ÖPNV. [Weiterlesen]
Unter anderem Weihnachtsmärkte nun mit „2G-Plus-Regelung“ – Vorweisen eines negativen Schnelltestergebnisses bei allen Personen erforderlich. [Weiterlesen]
1.000 Impftermine stehen zur Verfügung, Impftermin muss vereinbart werden. [Weiterlesen]
Zweiseitiges Infoblatt des Gesundheitsamts Pforzheim/Enzkreis enthält Regelungen und Kontakttelefonnummern. [Weiterlesen]
Impfstützpunkt soll zunächst mit 150 Impfdosen täglich beginnen. [Weiterlesen]
2G-Regelung für Besuche in Krankenhäusern, Stadtbibliothek und Museen. Für den Wildpark gilt „3G Plus“ mit PCR-Testpflicht für Ungeimpfte. [Weiterlesen]
Verpflichtung auf Absonderung für infizierte Personen und deren enge Kontaktpersonen auch ohne Kontaktaufnahme des Gesundheitsamts. [Weiterlesen]
Kinderärztin betreut vor Ort Impflinge und Eltern über Corona-Impfung. [Weiterlesen]
3G-Regelungen auch in öffentlichen Einrichtungen Pforzheims. Nächsthöhere Corona-Alarmstufe droht. [Weiterlesen]
Impfambulanz öffnet von Montag bis Samstag nun drei Stunden früher. [Weiterlesen]
Ab 16:00 Uhr werden für eine Viertelstunde Sirenen in Pforzheim und im Enzkreis getestet. [Weiterlesen]
Straße ist während der Ferienzeit nur in eine Richtung befahrbar, um Verkehrsaufkommen in Richtung Wildpark während der Ferienzeit zu begegnen. [Weiterlesen]
Ungeimpfte Personen müssen nun beim Zutritt zu vielen öffentlichen Veranstaltungen ein negatives Testergebnis mit einem aufwendigeren PCR-Test nachweisen [Weiterlesen]
Arbeiten zeitig in vier Monaten abgeschlossen. Kelterstraße ab dem Wochenende wieder durchgängig befahrbar. [Weiterlesen]
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