Stadtverwaltung präzisiert Erklärungen zu Abzügen bei Geschwisterkindern. Fälschlicherweise gestellte Anträge können in korrigierter Fassung neu eingereicht werden.
Beiträge sollen weiterhin auf „angemessene Weise“ an der Höhe der Einkommen orientiert werden. Grenzbetrag soll zehn Jahre lang jährlich angehoben werden.
Ab 1. Juli 2020 steht Joachim Hülsmann dem Jugend- und Sozialamt vor und Claudia Lorena Rautenberg dem neu geschaffenen Amt für städtische Kindertageseinrichtungen.