Für die Nutzung aller Einrichtungen ist entweder ein gültiges Schnelltestergebnis oder ein Nachweis über eine ausgeheilte Covid-19-Erkrankung oder ein Impfnachweis erforderlich.
Besuche mit Terminvereinbarungen erfordern ein gültiges, negatives Schnelltestergebnis. Kinder bis sechs Jahren und Abholer sind von der Regelung ausgenommen.