Nachweis eines negativen Covid-19-Testes nicht mehr notwendig – Teststelle am Klinikum geschlossen – Selbstauskunft über Impfstatus erforderlich – maximal eine ungeimpfte Person als Besucher.
Besucher müssen entweder eine Corona-Schutzimpfung, einen gültigen Corona-Test oder die Genesung einer Covid-19-Erkrankung nachweisen. Testmöglichkeit auch im Klinikum.